Kundeninformationen
Überprüfungs- und Messfristen
In dieser Tabelle können Sie nachsehen, in welchen zeitlichen Abständen der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin Ihre Öl- oder Gasfeuerungsanlage überprüft.
Zu unterscheiden sind zwei getrennte Aufgabenbereiche: die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und die Emissionsmessung im Rahmen der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).
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Die Sicherheitsüberprüfung nach der KÜO findet in der Regel jährlich statt, da Mängel auf diese Weise frühzeitig erkannt und behoben werden können. In welchen Abständen eine Emissionsmessungen nach der 1. BImSchV durchgeführt wird, richtet sich nach dem Alter einer Anlage. Berücksichtigt wird auch die verwendete Technik: Moderne Heizungsanlagen verbrauchen weniger Energie und emittieren weniger Schadstoffe, daher finden die Überprüfungen und Messungen an bestimmten Kesseln in größeren Abständen statt. An Gas-Brennwertkesseln findet keine Emissionsmessung statt.
Überprüfungs- und Messfristen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen
Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks

Überprüfen, Messen, Reinigen

Überprüfen, Messen, Reinigen
Freie und hoheitliche Aufgaben
Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2008 können Verbraucher*innen für bestimmte Aufgaben einen Schornsteinfeger bzw. eine Schornsteinfegerin ihrer Wahl beauftragen. Für den hoheitlichen Bereich ist nach wie vor der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bzw. die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin zuständig.
Mehr erfahren: Schornsteinfeger-Handwerksgesetz →

Hoheitliche Tätigkeiten
Hierzu zählen die Feuerstättenschau, Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides, Führen des Kehrbuchs und Bauabnahmen nach Landesrecht. Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*innen als staatlich beliehene Unternehmer*innen in ihren Bezirken. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten weiterhin bundesweit einheitliche Gebühren, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt sind.

Freie Tätigkeiten
Tätigkeiten wie das Messen, Reinigen und Überprüfen nach KÜO bzw. 1. BImSchV zählen zu den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen eines Schornsteinfegerbetriebes. Diese Aufgaben kann jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb anbieten. Die Leistungen unterliegen keiner Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb.
An Nachweise denken!
Der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin, der / die die im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten ausführt, muss ein entsprechendes Formblatt und die dazugehörigen Bescheinigungen ausfüllen. Im nächsten Schritt leitet der Hausbesitzer bzw. die Hausbesitzerin das Formblatt und die dazugehörigen Bescheinigungen an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bzw. die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin weiter, damit die Daten in das Kehrbuch aufgenommen werden können. Dieser / diese ist dazu verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu überprüfen und nachzuhalten.
Ihr Kaminofenprojekt
Hier finden Sie allgemeine Informationen und Tipps rund um Ihr Kaminofenprojekt: Sie bauen und möchten einen Kaminofen planen? Oder wohnen Sie bereits im Eigenheim bzw. zur Miete und möchten einen Kaminofen nachträglich aufstellen? Lesen Sie mehr über die Voraussetzungen, baurechtlichen Auflagen und erfahren Sie, worauf Sie beim Kauf achten sollten.

Tipp: Bei gebrauchten Öfen genau hinschauen!
Für den Keller oder die Werkstatt scheint ein gebrauchter Ofen eine günstige Option zu sein. Hier kommt es weniger auf das Design, sondern auf die Funktion an.
Grundsätzlich muss jede Feuerstätte bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen, damit sie genutzt werden kann. Worauf Sie unbedingt achten sollten, damit das vermeintliche Schnäppchen kein Reinfall wird, erfahren Sie hier.
Energieeinsparung und Effizienz

Sie möchten mehr zum Thema Energieeffizienz, zu Fördermitteln oder zur Ausstellung von Energieausweisen wissen?
Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger oder Ihre Schornsteinfegerin. Als qualifizierte Energieberater*innen im Schornsteinfegerhandwerk informieren sie über aktuelle gesetzliche Anforderungen, stellen Energieausweise und individuelle Sanierungsfahrpläne aus, beraten zu aktuellen Förderangeboten und übernehmen für Sie die Antragstellung. Suchen Sie auf unserer Startseite nach Energieberater*innen in Ihrer Region.