Urlaub
Die Dauer des Urlaubes richtet sich nach dem Alter des Auszubildenden und muss im Ausbildungsvertrag festgelegt werden!
Grundsätzlich gelten folgende Urlaubsregelungen:
- Urlaubsjahr ist grundsätzlich das Kalenderjahr (nicht das Beschäftigungsjahr).
- Urlaubsanspruch besteht für Auszubildende, die zu Beginn des Kalenderjahres
• noch nicht 16 Jahre alt sind von mindestens 30 Arbeitstage
• noch nicht 17 Jahre alt sind von mindestens 27 Arbeitstage
• noch nicht 18 Jahre alt sind von mindestens 25 Arbeitstage
• über 18 Jahre alt sind von mindestens 24 Arbeitstage.
- Der Landesinnungsverband empfiehlt bei volljährigen Auszubildenden mindestens 25 Arbeitstage Urlaub.
Tabelle für die Zwölftelung des Urlaubs: