LANDESINNUNGSVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG
In dieser Tabelle können Sie nachsehen, in welchen zeitlichen Abständen der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin Ihre Öl- oder Gasfeuerungsanlage überprüft.
Zu unterscheiden sind zwei getrennte Aufgabenbereiche: die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und die Emissionsmessung im Rahmen der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).
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Die Sicherheitsüberprüfung nach der KÜO findet in der Regel jährlich statt, da Mängel auf diese Weise frühzeitig erkannt und behoben werden können. In welchen Abständen eine Emissionsmessungen nach der 1. BImSchV durchgeführt wird, richtet sich nach dem Alter einer Anlage. Berücksichtigt wird auch die verwendete Technik: Moderne Heizungsanlagen verbrauchen weniger Energie und emittieren weniger Schadstoffe, daher finden die Überprüfungen und Messungen an bestimmten Kesseln in größeren Abständen statt. An Gas-Brennwertkesseln findet keine Emissionsmessung statt.
Überprüfungs- und Messfristen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen